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   BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01   

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https://dejure.org/2002,3350
BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01 (https://dejure.org/2002,3350)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2002 - 4 StR 482/01 (https://dejure.org/2002,3350)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 4 StR 482/01 (https://dejure.org/2002,3350)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 28 Abs. 1 StGB; § 211 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
    Mord; niedrige Beweggründe; spezielle Schuldmerkmale; besondere persönliche Merkmale; Mittäterschaft (Interesse; Wertung; Beurteilungsspielraum in Grenzfällen); Beihilfe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mord - Freiheitsberaubung - Niedere Beweggründe - Beihilfe - Mittäter - Freiheitsberaubung mit Todesfolge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 211; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 28 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung Mittäterschaft - Beihilfe; niedrige Beweggründe als besonderes persönliches Merkmal

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 139
  • StV 2003, 26 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (vgl. BGHSt 37, 289, 291).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01
    Niedrige Beweggründe, von deren Vorliegen das Landgericht bei O. ausgeht, sind ebenso wie die nach den Feststellungen zusätzlich in Betracht kommende Verdeckungsabsicht täterbezogene Merkmale, welche die Strafbarkeit begründen (vgl. BGHSt 22, 375, 378; BGH StV 1984, 69).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01
    Wenn das Tatgericht im Hinblick auf diese sehr gewichtigen Umstände (vgl. BGHSt 28, 346, 348 f.) bei seiner Abwägung zu dem Ergebnis gelangt ist, die Tatbeiträge des Angeklagten seien nur als die eines Gehilfen zu bewerten, ist dies aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01
    Läßt das angefochtene Urteil erkennen, daß der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (BGH StV 1998, 540; NJW 1997, 3385, 3387).
  • BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97

    Urteil gegen Reemtsma-Entführer rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01
    Läßt das angefochtene Urteil erkennen, daß der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und den Sachverhalt vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (BGH StV 1998, 540; NJW 1997, 3385, 3387).
  • BGH, 27.01.1956 - 2 StR 432/55

    Dorfschande - § 25 Abs. 2 StGB, Vorsatzwegfall; § 211 StGB, Verdeckungsabsicht

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01
    Anhaltspunkte dafür, daß - wie der Generalbundesanwalt meint, - der Angeklagte selbst die Absicht hatte, den Fahrgeldbetrug des O. zu verdecken (vgl. BGHSt 9, 180), liegen nicht vor.
  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83

    Apollonia

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 4 StR 482/01
    Niedrige Beweggründe, von deren Vorliegen das Landgericht bei O. ausgeht, sind ebenso wie die nach den Feststellungen zusätzlich in Betracht kommende Verdeckungsabsicht täterbezogene Merkmale, welche die Strafbarkeit begründen (vgl. BGHSt 22, 375, 378; BGH StV 1984, 69).
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal

    b) Das Landgericht hat eine Verdeckungsabsicht des Angeklagten, bei der es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juli 1969 - 5 StR 704/68, BGHSt 23, 39, 40; vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83, StV 1984, 69; Beschluss vom 17. Januar 2002 - 4 StR 482/01, NStZ-RR 2002, 139, 140), nicht tragfähig belegt.
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15

    Computerbetrug (hier: Sportwettenbetrug: unbefugtes Verwenden von Daten bei

    a) Zwar ist die Wertung des Landgerichts, S. und H. hätten sich an den Haupttaten des R. lediglich als Anstifter oder Gehilfen (UA 24) beteiligt, unter Berücksichtigung des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 1998 - 5 StR 501/97, NStZ-RR 1998, 136, und vom 17. Januar 2002 - 4 StR 482/01) vertretbar.
  • BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04
    Auch soweit bei diesem Angeklagten und der Angeklagten M. K. bei einer doppelten Milderung des Strafrahmens nach §§ 28 Abs. 1, 27 Abs. 2 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu elf Jahren drei Monaten (BGH NStZ 1981, 299; NStZ-RR 2002, 139 f.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 62) und damit ein milderer als der vom Landgericht angewandte Strafrahmen für Beihilfe zum Totschlag (zwei Jahre bis zu elf Jahre drei Monaten) in Betracht kommt, schließt der Senat aus, daß das Landgericht bei Anwendung dieses Strafrahmens eine mildere Strafe verhängt hätte.
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